Allgemeine
Geschäftsbedingungen
§ 1Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den
Empfänger bestimmt und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht
werden.
Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Einwilligung des
Maklers gestattet. Für alle Angebote
gilt Auftraggeber- und Auftragnehmerschutz als vereinbart.
Zuwiderhandlungen begründen eine Schadenersatzpflicht in Höhe der
ortsüblichen Käufer- und Verkäuferprovision.
Eine Tätigkeit auch für den anderen Teil ist gestattet.
§ 2 Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf
uns erteilten Informationen.
Wir bemühen uns, über Objekte und Vertragspartner möglichst
vollständige und richtige Angaben zu erhalten; eine Haftung für
deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir aber nicht
übernehmen. Unsere Nachweise sind freibleibend. Zwischenverkauf und
-vermietung bzw. -verpachtung sind vorbehalten.
§ 3 Der Provisionsanspruch entsteht auch,
wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot
abweichen, oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen
Vertrag über ein Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners
erreicht wird; schließlich, wenn und soweit im zeitlichen und
wirtschaftlichen Zusammenhang in einem ersten Vertrag vertragliche
Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen. Der
Provisionsanspruch entsteht z.B. auch bei Kauf statt Miete und
umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf, wie auch beim Erwerb im Wege der
Zwangsversteigerung.
§ 4 Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen,
wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen
erlischt. Das Gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines
Rücktrittsvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen
in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht
erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist
derjenige Vertragspartner, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat ,
zum Schadenersatz verpflichtet. Die Provision wird fällig am Tage
des Vertragsabschlusses. Die Provision ist in den Preisen unserer
Angebote nicht enthalten. Falls nicht anders vereinbart oder im
Angebot nicht gesondert erwähnt, gilt die folgende gesetzliche
Maklergebühr. Die Provision wird ggf. auch auf die im Notarvertrag
aufgeführten Einrichtungsgegenstände fällig.
§ 5 Die übliche Maklerprovision beträgt:
a) Bebauter Grundbesitz 3,0 % zzgl. 19 % MwSt.
b) Eigentumswohnungen 3,0 % zzgl. 19 % MwSt.
c) Unbebauter Grundbesitz 3,0 % zzgl. 19 % MwSt.
d) Geschäftsobjekte: bei Geschäften jeder Art 3,0 % zzgl. 19 % MwSt.
e) Vermietung von Wohnräumen : zwei Monatsnettokaltmieten zzgl. 19 %
MwSt.
f) Vermietung von Geschäftsräumen: zwei Monatsnettokaltmieten zzgl.
19 % MwSt.
Die Provisionsberechnung für Nachweis oder Vermittlung erfolgt
unabhängig davon aufgrund der im Angebot festgelegten Höhe.
§ 6 Der Auftraggeber kann sich nur dann darauf berufen,
ein angebotenes Objekt bereits gekannt zu haben, wenn er dem Makler
dies innerhalb von 4 Tagen nach Zugang des Angebotes schriftlich
mitteilt und dem Makler gleichzeitig bekannt gibt, woher er die
Kenntnis des Objektes erlangt hat, andernfalls gilt der Nachweis des
Objektes als von uns erfolgt.
§ 7 Im Rahmen der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes,
ist es dem zweiten Makler untersagt, die übermittelten Objekt- und/oder
Kundendaten auf Datenträgern zu speichern oder sonst in irgendeiner
Form langfristig festzuhalten. Spätestens nach der Beendigung eines
Gemeinschaftsgeschäftes sind alle Kunden- und/oder objektrelevanten
Daten und/oder Aufzeichnungen zu vernichten.
§ 8Diese Bedingungen gelten auch für mündliche Angebote;
sie erlangen nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich
bestätigt werden.
§ 9Gerichtsstand und Erfüllungsort,
ist der Geschäftssitz des Maklers oder der Sitz seiner Zweigstelle.
Immobilienbüro Michael Köchl Dinslakener-Str. 546569 Hünxe